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Der Bundespräsident
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
Zur Bundesversammlung gehören alle Bundestagsabgeordneten und in derselben Anzahl
Bundesbürger jeglicher "Colour" an. Er wird für 5 Jahre gewählt; einmal kann er
wieder gewählt werden. Sein Aufgabengebiet ist in erster Linie
die Repräsentation. Seinen Einfluss kann er durch Ansprachen und Reden direkt nehmen.
Der Bundespräsident unterschreibt die ihm vorgelegten Gesetze;
kann aber seine Unterschrift verweigern. Bei einem Nein muss ein Gesetz nachgebessert werden.
Der Bundespräsident schlägt den Bundeskanzler im Bundestag vor.
Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt oder entlässt er die Minister.
Der Bundeskanzler
Der Bundeskanzler ist der mächtigste Mann/Frau im Staat.
Er wird in der regel von der stärksten Fraktion im Bundestag gestellt.
Er benennt die Minister, die seiner Politik folgen sollen.
Wenn ein(e) MinisterIn gegen die politische Richtung agiert kann er ihn/sie entlassen.
Wenn die Abgeordneten mit dem Kanzler nicht mehr einverstanden
sind, wird ein konstruktives Mistrauensvotum ausgesprochen.
Der Bundestag
aber auch
der Landtag und den
Räten
auf kommunaler Ebene (Stadt, Kreis, Dorf) werden von den Bürgern gewählt.
Alle gewählten Bürger- egal ob Bund, Land und Kommune -
kümmern sich um die Belange der zu vertreten Bürger oder sie
setzen sich mit Problemen der Wirtschaft, Bildung etc. auseinander.
Die Bundestagsabgeordneten werden – wie auch die Landtagsabgeordneten
für 4 Jahre gewählt. Die gewählten Bürger auf kommunaler Ebene auf 5 Jahre.
Der Bundesrat
Der Bundesrat ist die Interessenvertretung der einzelnen Bundesländer.
Im Bundesrat können die im Bundestag beschlossene Gesetzesvorlagen gestoppt
werden und müssen dann neu überarbeitet werden (Anm.: Dieses ist ein beliebtes
Spiel, wenn im Bundesrat die Opposition die Mehrheit hat).