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Der Bundespräsident

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Zur Bundesversammlung gehören alle Bundestagsabgeordneten und in derselben Anzahl Bundesbürger jeglicher "Colour" an. Er wird für 5 Jahre gewählt; einmal kann er wieder gewählt werden. Sein Aufgabengebiet ist in erster Linie die Repräsentation. Seinen Einfluss kann er durch Ansprachen und Reden direkt nehmen. Der Bundespräsident unterschreibt die ihm vorgelegten Gesetze; kann aber seine Unterschrift verweigern. Bei einem Nein muss ein Gesetz nachgebessert werden. Der Bundespräsident schlägt den Bundeskanzler im Bundestag vor. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt oder entlässt er die Minister.

Der Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der mächtigste Mann/Frau im Staat. Er wird in der regel von der stärksten Fraktion im Bundestag gestellt. Er benennt die Minister, die seiner Politik folgen sollen. Wenn ein(e) MinisterIn gegen die politische Richtung agiert kann er ihn/sie entlassen. Wenn die Abgeordneten mit dem Kanzler nicht mehr einverstanden sind, wird ein konstruktives Mistrauensvotum ausgesprochen.

Der Bundestag

aber auch der Landtag und den Räten auf kommunaler Ebene (Stadt, Kreis, Dorf) werden von den Bürgern gewählt. Alle gewählten Bürger- egal ob Bund, Land und Kommune - kümmern sich um die Belange der zu vertreten Bürger oder sie setzen sich mit Problemen der Wirtschaft, Bildung etc. auseinander. Die Bundestagsabgeordneten werden – wie auch die Landtagsabgeordneten für 4 Jahre gewählt. Die gewählten Bürger auf kommunaler Ebene auf 5 Jahre.

Der Bundesrat

Der Bundesrat ist die Interessenvertretung der einzelnen Bundesländer. Im Bundesrat können die im Bundestag beschlossene Gesetzesvorlagen gestoppt werden und müssen dann neu überarbeitet werden (Anm.: Dieses ist ein beliebtes Spiel, wenn im Bundesrat die Opposition die Mehrheit hat).

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