Vor dem Gesetz, so fordert es unser
Grundgesetz, sind alle Bürger und Bürgerinnen gleich. Das gilt auch
für die Chancen, die jeder Bürger haben soll. Im Grundgesetz heißt es: Jeder hat das Recht auf freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das gilt unabhängig vom Geschlecht, von der Hautfarbe oder der Religion eines
Menschen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob jemand aus einer armen oder reichen Familie stammt, ob er oder
sie aus dem Norden oder Süden oder sonst einem Landesteil kommt. Alle Bürger sollen vielmehr die gleichen Chancen
bekommen, möglichst viel aus ihrem Leben zu machen. Kinder und Jugendliche sollen deshalb in der Schule und der
Ausbildung die gleichen Bildungsmöglichkeiten erhalten, um später einen Beruf zu finden. Nach seinen persönlichen
Fähigkeiten steht jedem das gleiche Recht zu, gefördert zu werden und sich entfalten zu können.