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Chancengleichheit

Vor dem Gesetz, so fordert es unser Grundgesetz, sind alle Bürger und Bürgerinnen gleich. Das gilt auch für die Chancen, die jeder Bürger haben soll. Im Grundgesetz heißt es: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das gilt unabhängig vom Geschlecht, von der Hautfarbe oder der Religion eines Menschen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob jemand aus einer armen oder reichen Familie stammt, ob er oder sie aus dem Norden oder Süden oder sonst einem Landesteil kommt. Alle Bürger sollen vielmehr die gleichen Chancen bekommen, möglichst viel aus ihrem Leben zu machen. Kinder und Jugendliche sollen deshalb in der Schule und der Ausbildung die gleichen Bildungsmöglichkeiten erhalten, um später einen Beruf zu finden. Nach seinen persönlichen Fähigkeiten steht jedem das gleiche Recht zu, gefördert zu werden und sich entfalten zu können.

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