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Zählverfahren

Sitzverteilung nach z.B. Hare/Niemeyer und d'Hondt.

Siehe auch Wahlverfahren

Zentralismus

Mit Zentralismus ist eine politische Ordnung gemeint, in der die gesamte Macht auf eine oder nur wenige staatliche Stellen ausgerichtet ist. Diese Macht wird von einem Ort aus ausgeübt oder auch von nur einer Person. Dies war zum Beispiel im Absolutismus der Fall. Auch eine politische Organisation, etwa eine Partei, kann von einer Zentrale aus sämtliche Fäden der Staatsmacht in der Hand halten. Dies war bei der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) der Fall, welche die Macht in der DDR ausübte, und neben der andere Parteien keine Rolle spielten. Der Zentralismus hat das Bestreben, die Selbstständigkeit von einzelnen Regionen und Gruppierungen innerhalb des Staates einzuschränken; möglichst alles soll von der „Zentrale“ aus bestimmt werden. Insofern steht Zentralismus im Gegensatz zum Föderalismus, wie er in Deutschland mit seinen starken, selbstständig regierten Bundesländern besteht.

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