G
Gewaltenteilung
Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung wird die Staatsgewalt
durch die drei Gewalten Gesetzgebung
(Legislative), vollziehende Gewalt
(Exekutive)
und Rechtsprechung
(Judikative) wahrgenommen, die sich gegenseitig kontrollieren bzw. einschränken.
Grundgesetz
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.
Es wurde am 8. Mai 1949 beschlossen und setzt sich aus einer Präambel, einem Grundrechtsteil und einem organisatorischen Teil zusammen. In den Artikeln,
die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden
staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt. Eine Änderung des GG bedarf
der Zustimmung von zwei Dritteln des Bundestags und zwei Dritteln der Mitglieder
des Bundesrats. Eine Änderung, welche die Gliederung des Bundes in Länder, die
grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den
Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt, ist unzulässig.
Grundrechte
Die Grundrechte sind im Grundgesetz verankert.
Zu den Grundrechten gehören:
Meinungsfreiheit, Wahlrecht, Versammlungsfreiheit usw.